Seit 2012 haben auch eine Reihe gesetzlicher Krankenkassen den Wert der Osteopathie für ihre Mitglieder erkannt und bezuschussen die Behandlungen beim Osteopathen.
Voraussetzung für die Bezuschussung ist eine ärztliche Verordnung für Osteopathie.
Diese Verordnung ist ein Privatrezept und fällt nicht in das Budget des Arztes!
Eine solches Rezept kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden. Es genügt ein formloses Rezept mit den Daten des Patienten, der Anzahl der Behandlungen (z.B. 6 x Osteopathie), dem Ausstellungsdatum sowie Stempel und Unterschrift des Arztes.
Dieses Verzeichnis listet gesetzliche Krankenkassen (GKVs) auf, die osteopathische Leistungen anteilig oder komplett erstatten bzw. im Rahmen von Pilotprojekten Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen.
Sie können sich auch hier eine Liste aller Krankenkassen, mit denen wir zusammenarbeiten, herunterladen.
Ich bin Mitglied im Verband der Osteopathie Schule Deutschland und damit berechtigt über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Therapeutenliste VOSD